UNSERE URLAUBSGARANTIE:
Kundengeld-Absicherung gemäß Reisebüro-Sicherungsverordnung (RSV)
BGBI. Nr. 10/1998
Umsetzung des Art. 7 der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (90/314/EWG) im österreichischen Recht. Eintragungsnummer im Veranstalterverzeichnis beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten: 1998/0071.
Für die bei Erlebniscamp Nordland Reisestudio (Reiseveranstalter) gebuchten Pauschalreisen sind bereits entrichtete Zahlungen, soweit diese Reiseleistungen gänzlich oder teilweise infolge Insolvenz des Reiseveranstalters nicht erbracht werden und notwendige Aufwendungen für die Rückreise, die infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters entstehen, durch eine Bankgarantie der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG mit der Garantienummer 0079-031456 abgesichert.
Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt maximal 20 % des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert.
Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz anzumelden bei:
EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG , Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien,
Tel.: 01/317 25 00, Fax: 01/317 25 00 99, e-mail: info@europaeische.at
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